"Zahlreiche österreichische Außenhandelsunternehmen werden ab dem Berichtsjahr 2010 von wesentlichen Meldeerleichterungen profitieren", betonen Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl und Statistik Austria-Generaldirektor Peter Hackl.
Zwecks Verwaltungsvereinfachung hat die Europäische
Kommission mit der Verordnung (EG) Nr. 222/2008 zuletzt den Mindestabdeckungsgrad
für die Eingänge im Rahmen der Erhebung des innergemeinschaftlichen
Warenverkehrs (INTRASTAT) von 97% auf 95% abgesenkt. Entsprechend diesen
Vorgaben und im Sinne des von der Wirtschaftskammer Österreich ebenfalls
unterstützten Ziels der weitgehenden Entlastung der Wirtschaft sieht
die Statistik Austria eine deutliche Anhebung der Schwelle von
Sowohl die Wirtschaftskammer Österreich als auch die Statistik Austria sehen in der Anhebung der Schwellen eine wirkungsvolle und rasch umsetzbare Maßnahme zur Meldeerleichterung: "Das entspricht einer Entlastung für rund 40% der Gesamtzahl der momentan meldepflichtigen Außenhandelsunternehmen", betont Statistik Austria-Generaldirektor Hackl. WKÖ-Präsident Leitl ergänzt: "Gerade nach den wirtschaftlich extrem herausfordernden vergangenen Monaten ist diese Erleichterung, von der vor allem kleine und mittlere Betriebe profitieren, immens wichtig."
Nach Berechnungen der Statistik Austria wird ein
beträchtlicher Anteil von kleinen und mittleren Unternehmen von der
Meldeverpflichtung befreit: Etwa
Auf das Meldevolumen hat die Änderung der Schwelle
eine nur geringe Auswirkung. Der Handel der zusätzlich befreiten Unternehmen
beträgt nur 1
In der neuen Handelsstatistikverordnung wird neben
den Meldeschwellen auch die statistische Schwelle angehoben. Bisher
mussten ca.
Die Erhebung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs – kurz Intrastat genannt – ist seit der Einführung des europäischen Binnenmarktes eine zentrale Säule der Außenhandelsstatistik. Intrastat stellt im Vergleich zum Zollverfahren eine starke Entlastung der österreichischen Außenwirtschaft dar. Zum einen müssen für Intrastat weit weniger Daten als im Zollverfahren gemeldet werden, zum anderen werden bei Intrastat durch die Anwendung von Meldeschwellen eine Vielzahl der Unternehmen von der Abgabe einer Meldung gänzlich befreit. Die berechneten Meldeschwellen dienen dem Ausgleich zwischen den Interessen der Nutzer der Statistiken an möglichst genauen Daten einerseits und der Auskunftspflichtigen an einer möglichst geringen Antwortlast andererseits.
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