Sie haben hier die Möglichkeit, benötigte Meldekarten elektronisch anzufordern, um Ihrer Meldeverpflichtung nachzukommen.
Hinweis:
Die Angaben zur Person dienen der Kontaktaufnahme, falls das Zuschicken der angeforderten Formulare nicht möglich ist.
Insbesondere gilt die hier angegebene Adresse nicht als Zustelladresse.
Bitte beachten Sie, dass das Zuschicken der Formulare einige Tage dauern wird und nur an die uns bislang bekannte Betriebsadresse erfolgt.
An dieser Stelle möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es auch andere Meldewege gibt.
Für die Meldung per Internet über die VIS-Applikation benötigen Sie Zugangsdaten, welche Sie unter VIS Benutzerregistrierung beantragen können.



