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Bestandsregister Allgemeines

Gemäß Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 idgF (TKZVO) müssen alle Halter von Schweinen, Schafen oder Ziegen ein aktuelles Bestandsregister führen. Eine Formvorschrift für diese Aufzeichnungen besteht nicht; diese können manuell oder elektronisch geführt werden.

Um den Aufwand für Schweine-, Schaf- oder Ziegenhalter möglichst gering zu halten, bietet das VIS die Möglichkeit, gemeinsam mit der Meldung an das VIS auch die Führung des Bestandsregisters online abzuwickeln.

Für Schweinehalter mit einem Online-Zugang zum VIS gilt bereits seit dem Beginn der Meldeverpflichtung (1. April 2004), dass durch vollständige, richtige und zeitgerechte Meldungen an das VIS gleichzeitig die Verpflichtung zur Führung des Bestandsregisters erfüllt wird.

Seit Ende Februar 2007 steht auch Schaf- oder Ziegenhaltern die Möglichkeit zur Verfügung, ihr Bestandsregister online über das VIS zu führen.

Schweine-, Schaf- oder Ziegenhalter, die noch über keinen persönlichen Online-Zugang zum VIS verfügen, können diesen über eine VIS Benutzerregistrierung anfordern.