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Begleitdokumente Allgemeines

Gemäß Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 idgF (TKZVO) dürfen Schafe oder Ziegen nur dann innerhalb Österreichs zwischen zwei verschiedenen Betrieben verbracht werden, wenn bei der Verbringung ein Begleitdokument (Viehverkehrsschein) mitgeführt wird.

Um den Aufwand für Schweine-, Schaf- oder Ziegenhalter möglichst gering zu halten, bietet das VIS die Möglichkeit, gemeinsam mit der Meldung an das VIS auch die Erstellung eines Begleitdokumentes online abzuwickeln. Die betreffenden Neuerungen stehen seit Ende Februar 2007 zur Verfügung.

Schweine-, Schaf oder Ziegenhalter, die über keinen persönlichen Online-Zugang zum VIS verfügen, können diesen über eine VIS Benutzerregistrierung anfordern.

Rechtsgrundlagen:

  • Bescheinigung gemäß VO (EG) 853/2004
  • Tierkennzeichnungsverordnung (BGBL. II 291/2009 idgF)
  • Rückstandskontrollverordnung (BGBL. II 110/2006 idgF)
  • Tiertransportgesetz (BGBL. I 54/2007 idgF)
  • EU Tiertransportverordnung VO (EG) 1/2005