„Autorisierte“ Meldestellen
Um den Meldeaufwand für meldepflichtige Betriebe so gering wie möglich zu halten, werden „Autorisierte“ Meldestellen (ATM) eingerichtet. Für Verbringungen, die über ATM erfolgen, werden die Meldungen an das Veterinärinformationssystem durch die ATM durchgeführt – die Meldeverpflichtung des Herkunfts- und des Bestimmungsbetriebes entfallen. Als „Autorisierte“ Meldestellen kommen insbesondere
- Organisationen (Erzeugergemeinschaften)
- Viehhändler
- Sammelstellen
- und Schlachtbetriebe
in Betracht. Voraussetzung für „Autorisierte“ Meldestellen ist, dass sie zumindest mittelbar in die zu meldende Verbringung involviert sein müssen und sich somit im Besitz der meldungsrelevanten Daten (in elektronischer Form) befinden. Um diese Daten für Verbringungsmeldungen an das Veterinärinformationssystem zu verwenden, muss das EDV-System der ATM dahingehend adaptiert bzw. erweitert werden, dass die meldungsrelevanten Daten in einem der Schnittstellendefinition entsprechenden Format an das Veterinärinformationssystem übermittelt werden können.
Kundmachung in den Amtlichen Veterinärnachrichten
Betriebe, die als „Autorisierte“ Meldestellen für das Veterinärinformationssystem fungieren, werden in den Amtlichen Veterinärnachrichten kundgemacht.
Sollten Sie Interesse haben, als „Autorisierte“
Meldestelle tätig zu werden, wenden Sie sich bitte an die MitarbeiterInnen
der VIS-Hotline, welche Ihnen unter der Telefonnummer



