Allgemeines
- Veterinärinformationssystem (VIS)
- Gründe für die Errichtung eines Veterinärinformationssystems
- Meilensteine der VIS-Entwicklung
- Gesetzliche Basis
Veterinärinformationssystem (VIS)
Mit 9. Juli 2005 ist das von der Bundesanstalt Statistik Österreich im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) errichtete zentrale Register mit den schaf- und ziegenhaltenden Betrieben Österreichs in Betrieb gegangen. Die Zentrale Schweinedatenbank (ZSDB) und das neue Register mit den Schaf- und Ziegenbetrieben werden im Veterinärinformationssystem (VIS) zusammengeführt.
Da verschiedene Seuchen auch tierartenübergreifend auftreten können, werden schrittweise auch Informationen über Betriebe, die Rinder, Geflügel, Pferde und Kamelartige, Wildwiederkäuer, hasenartige Tiere, Bienen und Aquakulturen halten, eingespielt.
Mit dem VIS steht der Veterinärbehörde gegenüber der ZSDB ein hinsichtlich Funktionalität und Datengrundlage erweitertes Instrumentarium zur Tierseuchenüberwachung und -bekämpfung zur Verfügung. Damit können im Anlassfall zur Seuchenbekämpfung die erforderlichen Maßnahmen auf jene Betriebe eingeschränkt werden, die als gefährdet oder gefährdend eingestuft werden.
Gesetzliche Basis für das VIS ist die seit 15. September 2009 in Kraft getretene und per 4. Februar 2011 aktualisierte Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 idgF (TKZVO 2009), welche die TKZVO 2007 ersetzt.
Gründe für die Errichtung eines Veterinärinformationssystems
- Effiziente
Seuchenprävention und -bekämpfung
Die Prävention und die Bekämpfung von Tierseuchen haben in der österreichischen Gesundheitspolitik einen besonders hohen Stellenwert, da durch solche Maßnahmen die Versorgung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln, die in Österreich seit langem eine Selbstverständlichkeit ist, gewährleistet werden kann. - Rasche Informationen
im Krisenfall
Seuchenprävention und Seuchenbekämpfung können umso schneller und effizienter erfolgen, je genauer der gesamte Tierbestand registriert ist und je rascher auf derartige zentral verwaltete Daten zur Informationsbeschaffung über Tierbestände und Tierbewegungen zugegriffen werden kann. - Verringerung betriebs- und volkswirtschaftlicher
Schäden
Eine kurze Zeitspanne, in welcher potentiell gefährdete Betriebe als solche erkannt und nötigenfalls Seuchen bekämpfende Maßnahmen auf diesen eingeleitet werden, trägt entscheidend zur Verringerung betriebs- und volkswirtschaftlicher Schäden bei. - Vereinheitlichung
der Tierkennzeichnung
Neben den Bestimmungen zum Veterinärinformationssystem wird durch die Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2005 auch die Kennzeichnung von Schafen und Ziegen vereinheitlicht.
Meilensteine der VIS-Entwicklung
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat im Oktober 2001 die Bundesanstalt Statistik Österreich mit der Konzeption, Errichtung und Betreibung einer zentralen, elektronischen Schweinedatenbank (ZSDB) beauftragt. Ausgehend von der ZSDB stellt sich die Entwicklung des VIS folgendermaßen dar, wobei bis zum 1. Oktober 2004 ausschließlich schweinehaltende Betriebe betroffen waren:
| 1. Oktober 2002 | Erstellung eines Registers mit allen schweinehaltenden Betrieben |
| 1. Oktober 2003 | Erweiterung des Registers um Viehhändler, Transporteure, Schlachtbetriebe, Sammelstellen, Aufenthaltsorte und Handelsställe. Meldungen von Verbringungen und untersuchungspflichtigen Schlachtungen von Schweinen durch „Autorisierte“ Meldestellen |
| 1. April 2004 | Meldungen von Verbringungen und untersuchungspflichtigen Schlachtungen von Schweinen zusätzlich durch Direktmelder |
| 1. Oktober 2004 | Beginn des Mahn- und Sanktionswesens |
| 9. Juli 2005 | Erstellung eines Registers der schaf- und ziegenhaltenden Betriebe |
| 12. September 2005 | Überführung der Zentralen Schweinedatenbank in das Veterinärinformationssystem |
| 31. Dezember 2007 | Projektphase zu Ende – Übergang in den Echtbetrieb |
| 1. Jänner 2008 | Meldungen von Verbringungen von Schafen und Ziegen |



