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Allgemeines

Veterinärinformationssystem (VIS)

Mit 9. Juli 2005 ist das von der Bundesanstalt Statistik Österreich im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) errichtete zentrale Register mit den schaf- und ziegenhaltenden Betrieben Österreichs in Betrieb gegangen. Die Zentrale Schweinedatenbank (ZSDB) und das neue Register mit den Schaf- und Ziegenbetrieben werden im Veterinärinformationssystem (VIS) zusammengeführt.

Da verschiedene Seuchen auch tierartenübergreifend auftreten können, werden schrittweise auch Informationen über Betriebe, die Rinder, Geflügel, Pferde und Kamelartige, Wildwiederkäuer, hasenartige Tiere, Bienen und Aquakulturen halten, eingespielt.

Mit dem VIS steht der Veterinärbehörde gegenüber der ZSDB ein hinsichtlich Funktionalität und Datengrundlage erweitertes Instrumentarium zur Tierseuchenüberwachung und -bekämpfung zur Verfügung. Damit können im Anlassfall zur Seuchenbekämpfung die erforderlichen Maßnahmen auf jene Betriebe eingeschränkt werden, die als gefährdet oder gefährdend eingestuft werden.

Gesetzliche Basis für das VIS ist die seit 15. September 2009 in Kraft getretene und per 4. Februar 2011 aktualisierte Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 idgF (TKZVO 2009), welche die TKZVO 2007 ersetzt.

Gründe für die Errichtung eines Veterinärinformationssystems

  • Effiziente Seuchenprävention und -bekämpfung 
    Die Prävention und die Bekämpfung von Tierseuchen haben in der österreichischen Gesundheitspolitik einen besonders hohen Stellenwert, da durch solche Maßnahmen die Versorgung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln, die in Österreich seit langem eine Selbstverständlichkeit ist, gewährleistet werden kann.
  • Rasche Informationen im Krisenfall 
    Seuchenprävention und Seuchenbekämpfung können umso schneller und effizienter erfolgen, je genauer der gesamte Tierbestand registriert ist und je rascher auf derartige zentral verwaltete Daten zur Informationsbeschaffung über Tierbestände und Tierbewegungen zugegriffen werden kann.
  • Verringerung betriebs- und volkswirtschaftlicher Schäden 
    Eine kurze Zeitspanne, in welcher potentiell gefährdete Betriebe als solche erkannt und nötigenfalls Seuchen bekämpfende Maßnahmen auf diesen eingeleitet werden, trägt entscheidend zur Verringerung betriebs- und volkswirtschaftlicher Schäden bei.
  • Vereinheitlichung der Tierkennzeichnung 
    Neben den Bestimmungen zum Veterinärinformationssystem wird durch die Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2005 auch die Kennzeichnung von Schafen und Ziegen vereinheitlicht.

Meilensteine der VIS-Entwicklung

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat im Oktober 2001 die Bundesanstalt Statistik Österreich mit der Konzeption, Errichtung und Betreibung einer zentralen, elektronischen Schweinedatenbank (ZSDB) beauftragt. Ausgehend von der ZSDB stellt sich die Entwicklung des VIS folgendermaßen dar, wobei bis zum 1. Oktober 2004 ausschließlich schweinehaltende Betriebe betroffen waren:

1. Oktober 2002Erstellung eines Registers mit allen schweinehaltenden Betrieben
1. Oktober 2003Erweiterung des Registers um Viehhändler, Transporteure, Schlachtbetriebe, Sammelstellen, Aufenthaltsorte und Handelsställe. Meldungen von Verbringungen und untersuchungspflichtigen Schlachtungen von Schweinen durch „Autorisierte“ Meldestellen
1. April 2004Meldungen von Verbringungen und untersuchungspflichtigen Schlachtungen von Schweinen zusätzlich durch Direktmelder
1. Oktober 2004Beginn des Mahn- und Sanktionswesens
9. Juli 2005Erstellung eines Registers der schaf- und ziegenhaltenden Betriebe
12. September 2005Überführung der Zentralen Schweinedatenbank in das Veterinärinformationssystem
31. Dezember 2007Projektphase zu Ende – Übergang in den Echtbetrieb
1. Jänner 2008Meldungen von Verbringungen von Schafen und Ziegen

Gesetzliche Basis

Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 BGBl.II Nr. 291/2009 mit Änderung BGBl. II Nr. 35/2011image (306KB)
Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2007 BGBl.II Nr. 166/2007image (103KB)
Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2005 BGBl.II Nr. 210/2005image (397KB)
Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2005 BGBl.II Nr. 210/2005 – Anhangimage (185KB)
Verordnung (EG) Nr. 1560/2007 des Rates vom 17. Dezember 2007 
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 hinsichtlich des Zeitpunkts der Einführung einer elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen
image (38KB)
Verordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates vom 17. Dezember 2003 
zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 sowie der Richtlinien 92/102/EWG und 64/432/EWG
image (143KB)
Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2003 BGBl.II Nr. 490/2003 – wurde ersetzt durch die Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2005image (217KB)
Richtlinie 64/432/EWG des Rates vom 26. Juni 1964 (nicht rechtsverbindliche Fassung) 
zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen
image (482KB)
Richtlinie 2000/15/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. April 2000 
zur Änderung der Richtlinie 64/432/EWG des Rates zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen
image (94KB)