Aktuelles
- Geänderte Meldewege und Hotline-Zeiten
- Einbindung des VIS in den Portalverbund
- Infofolder neu
- Formulare für Begleitdokumente
- Rindermeldungen
Geänderte Meldewege und Hotline-Zeiten
Mit 4. Februar 2011 wurde die Tierkennzeichnungs- und
Registrierungsverordnung 2009 durch die VO BGBl. II Nr. 35/2011
(PDF, 111KB) abgeändert.
Gemäß dieser Novellierung können
Verbringungen und untersuchungspflichtige Schlachtungen von Schweinen, Schafen und Ziegen ausnahmslos nur mehr
- über „Autorisierte“ Meldestellen (ATM) oder
- online über die VIS-Webapplikation oder
- per Telefax unter der Nummer
+43 (1) 71128-7782 mittels dafür vorgesehenem Meldeformular
an das VIS gemeldet werden!
Die gesamte Rechtsvorschrift mit allen Änderungen steht Ihnen als Download
zur Verfügung: TKZVO 2009 idgF (PDF, 306KB).
Bitte beachten Sie, dass eine Meldung über den Postweg somit nicht mehr möglich ist!
Mit der Post übermittelte Meldungen von Verbringungen
und untersuchungspflichtigen Schlachtungen werden noch mit einer Übergangsfrist
bis zum 31. März 2011 entgegengenommen. Wir ersuchen Sie um Verständnis,
dass nach dem 31. März 2011 einlangende Postmeldungen ausnahmslos als
nicht TKZVO-konform gemeldet gelten und weder angenommen noch in die
Datenbank eingespielt werden können.
Allenfalls im Umlauf befindliche nichtfaxbare Postkartenformulare verlieren
mit 31. März 2011 ihre Gültigkeit.
Damit sind Beschreibungen zur ehemals gültigen Meldung auf dem Postweg
(Postkarte, Meldeblockformular) aus allen VIS Informationsunterlagen
(z. B. Infofolder) gegenstandslos.
Tipp: Beantragen Sie faxbare Meldeformulare (tierartspezifisch) online über das Formular Meldeformularbestellung. Die bestellten Meldeformulare erhalten Sie sodann per Post.
Bitte beachten Sie auch unsere geänderten, seit Jänner 2011 gültigen Hotline-Zeiten:
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen werktags von
Einbindung des VIS in den Portalverbund
Mit 14. Jänner 2008 wurde das Veterinärinformationssystem
(VIS) in den Portalverbund integriert.
Seit 14. Jänner
2008 erfolgt der Aufruf der VIS-Webapplikation somit nur mehr
über die Internet Adresse des Portals
der Statistik Österreich*.
Bereits registrierte Benutzer erhielten automatisch auf dem Postweg neue Zugriffsdaten.
Die Registrierung neuer Benutzer erfolgt weiterhin über das Formular der VIS Benutzerregistrierung.
Hinweis: Bei der ersten Anmeldung über das Portal muss ein neues Kennwort definiert werden, das mindestens 6 Zeichen lang sein und mindestens entweder 1 Zahl oder 1 Sonderzeichen (z. B. !()&%$§?=) enthalten muss.
* Für Veterinäre erfolgt der Einstieg in das Veterinärinformationssystem über das jeweilige Stammportal, in dem sie registriert sind und nicht über das Portal der Statistik Österreich.
Infofolder neu
Seit 1. Jänner 2008 besteht für alle Schafe und Ziegen haltenden Betriebe in Österreich die allgemeine Meldepflicht an das VIS. Aus diesem Grund hat die Bundesanstalt Statistik Österreich im November 2007 an alle registrierten Schaf- und Ziegenbetriebe einen Infofolder mit Ausfüllanleitung und entsprechende Meldeformulare versendet.
Der aktuelle Infofolder (PDF, 3,67MB) steht hier zum Download zur Verfügung.
Formulare für Begleitdokumente
Seit Mitte Mai 2007 stehen Ihnen Formulare für Begleitdokumente für die Verbringungen von Schweinen, Schafen oder Ziegen zum Herunterladen zur Verfügung. Die entsprechenden Formulare finden Sie im Menüpunkt Begleitdokumente.
Rindermeldungen
Seit Anfang März 2007 werden die Rindermeldungen aus der Rinderdatenbank der Agrarmarkt Austria in das Veterinärinformationssystem eingespielt. Diese sind zur Unterstützung der Veterinärbehörde im Rahmen ihrer Tätigkeit unerlässlich, da einige Tierseuchen auch Tierarten übergreifend auftreten können.
Für Betriebe mit Rinderhaltung ändert sich dadurch hinsichtlich der Abwicklung der Rindermeldungen nichts; Ansprechpartner ist weiterhin die AMA.
Tipp: Anhand der Meldungssuche im VIS kann die Meldeliste auf eine bestimmte Tierart (z. B. „Schweine“ für das entsprechende Bestandsregister) eingeschränkt werden.



