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Aktuelles

Geänderte Meldewege und Hotline-Zeiten

Mit 4. Februar 2011 wurde die Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 durch die VO BGBl. II Nr. 35/2011 (PDF, 111KB) abgeändert. 
Gemäß dieser Novellierung können

Verbringungen und untersuchungspflichtige Schlachtungen von Schweinen, Schafen und Ziegen ausnahmslos nur mehr

  1. über „Autorisierte“ Meldestellen (ATM) oder
  2. online über die VIS-Webapplikation oder
  3. per Telefax unter der Nummer +43 (1) 71128-7782 mittels dafür vorgesehenem Meldeformular

an das VIS gemeldet werden! 
Die gesamte Rechtsvorschrift mit allen Änderungen steht Ihnen als Download zur Verfügung: TKZVO 2009 idgF (PDF, 306KB).

Bitte beachten Sie, dass eine Meldung über den Postweg somit nicht mehr möglich ist!

Mit der Post übermittelte Meldungen von Verbringungen und untersuchungspflichtigen Schlachtungen werden noch mit einer Übergangsfrist bis zum 31. März 2011 entgegengenommen. Wir ersuchen Sie um Verständnis, dass nach dem 31. März 2011 einlangende Postmeldungen ausnahmslos als nicht TKZVO-konform gemeldet gelten und weder angenommen noch in die Datenbank eingespielt werden können. 
Allenfalls im Umlauf befindliche nichtfaxbare Postkartenformulare verlieren mit 31. März 2011 ihre Gültigkeit. 
Damit sind Beschreibungen zur ehemals gültigen Meldung auf dem Postweg (Postkarte, Meldeblockformular) aus allen VIS Informationsunterlagen (z. B. Infofolder) gegenstandslos.

Tipp: Beantragen Sie faxbare Meldeformulare (tierartspezifisch) online über das Formular Meldeformularbestellung. Die bestellten Meldeformulare erhalten Sie sodann per Post.

Bitte beachten Sie auch unsere geänderten, seit Jänner 2011 gültigen Hotline-Zeiten
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen werktags von 9.00 bis 12.00 Uhr unter der Nummer +43 (1) 71128-8100 für telefonische Anfragen gerne zur Verfügung.

Einbindung des VIS in den Portalverbund

Mit 14. Jänner 2008 wurde das Veterinärinformationssystem (VIS) in den Portalverbund integriert. 
Seit 14. Jänner 2008 erfolgt der Aufruf der VIS-Webapplikation somit nur mehr über die Internet Adresse des Portals der Statistik Österreich*.

Bereits registrierte Benutzer erhielten automatisch auf dem Postweg neue Zugriffsdaten.

Die Registrierung neuer Benutzer erfolgt weiterhin über das Formular der VIS Benutzerregistrierung.

Hinweis: Bei der ersten Anmeldung über das Portal muss ein neues Kennwort definiert werden, das mindestens 6 Zeichen lang sein und mindestens entweder 1 Zahl oder 1 Sonderzeichen (z. B. !()&%$§?=) enthalten muss.

* Für Veterinäre erfolgt der Einstieg in das Veterinärinformationssystem über das jeweilige Stammportal, in dem sie registriert sind und nicht über das Portal der Statistik Österreich.

Infofolder neu

Seit 1. Jänner 2008 besteht für alle Schafe und Ziegen haltenden Betriebe in Österreich die allgemeine Meldepflicht an das VIS. Aus diesem Grund hat die Bundesanstalt Statistik Österreich im November 2007 an alle registrierten Schaf- und Ziegenbetriebe einen Infofolder mit Ausfüllanleitung und entsprechende Meldeformulare versendet.

Der aktuelle Infofolder (PDF, 3,67MB) steht hier zum Download zur Verfügung.

Formulare für Begleitdokumente

Seit Mitte Mai 2007 stehen Ihnen Formulare für Begleitdokumente für die Verbringungen von Schweinen, Schafen oder Ziegen zum Herunterladen zur Verfügung. Die entsprechenden Formulare finden Sie im Menüpunkt Begleitdokumente.

Rindermeldungen

Seit Anfang März 2007 werden die Rindermeldungen aus der Rinderdatenbank der Agrarmarkt Austria in das Veterinärinformationssystem eingespielt. Diese sind zur Unterstützung der Veterinärbehörde im Rahmen ihrer Tätigkeit unerlässlich, da einige Tierseuchen auch Tierarten übergreifend auftreten können.

Für Betriebe mit Rinderhaltung ändert sich dadurch hinsichtlich der Abwicklung der Rindermeldungen nichts; Ansprechpartner ist weiterhin die AMA.

Tipp: Anhand der Meldungssuche im VIS kann die Meldeliste auf eine bestimmte Tierart (z. B. „Schweine“ für das entsprechende Bestandsregister) eingeschränkt werden.