Arbeitsstättenzählung
Was ist die Arbeitsstättenzählung?
Die Arbeitsstättenzählung ist die einzige Erhebung, die sich
über die gesamte österreichische Wirtschaft einschließlich der
öffentlichen Verwaltung erstreckt. Sie liefert kleinräumige Daten
über die Branchen- und Beschäftigtenstruktur.
Ausgenommen von der Erhebung sind nur land- und
forstwirtschaftliche Arbeitsstätten, exterritoriale Arbeitsstätten
(z.B. Botschaften), private Haushalte mit Angestellten und
Wohnungen von Hauswarten (Hausbesorgern).
Wofür braucht man diese Daten?
Die Daten der Arbeitsstättenzählung dienen als Grundlage für
wirtschaftspolitische Entscheidungen, wie z.B. wirtschaftliche
Förderungen bestimmter Regionen. Im Zuge der Raumplanung bilden sie
die Basis zur Verbesserung der Infrastruktur eines Gebietes (z.B.
Nahversorgung).
In der Privatwirtschaft werden diese Daten insbesondere für die
Standortwahl eines neuen Betriebes oder wenn Absatzmöglichkeiten
neuer Produkte abgeschätzt werden sollen, nachgefragt.
Was ist eine Arbeitsstätte?
Eine Arbeitsstätte ist jede auf Dauer eingerichtete, durch Name
(oder Bezeichnung) und Anschrift gekennzeichnete Einheit, in der in
der Regel mindestens eine Person erwerbstätig ist.
Wer ist zur Auskunft verpflichtet?
Laut Arbeitsstättenzählungsgesetz
ist der Inhaber oder der verantwortliche Leiter der Arbeitsstätte
zur Auskunft verpflichtet.
Was wird gefragt?
Das Arbeitsstättenblatt besteht abgesehen von den klassischen
Identifikationsmerkmalen wie Name und Anschrift der Arbeitsstätte
(einschließlich Rechtsform, Telefonnummer und Firmenbuchnummer) aus
nur 4 Fragen. Diese sind "Bezeichnung der Arbeitsstätte",
"Unternehmensstruktur", "Beschäftigte" und "Tätigkeit (en) und
wirtschaftlicher Schwerpunkt dieser Arbeitsstätte".
Für alle im Unternehmensregister der Statistik Austria
enthaltenen Arbeitsstätten sind die Identifikationsmerkmale (ausg.
Telefonnummer) bereits auf dem Arbeitsstättenblatt vorgedruckt und
es sind nur mehr fehlende Angaben zu ergänzen.
|